Tipps und Tricks


Fragen zum Mietverhältnis

Welche Vertragsbedingungen sind zu beachten?

Wir arbeiten bei all unseren Verträgen im Normalfall mit einem Jahr Mindestmietdauer und vier Monaten Kündigungsfrist, kündbar auf jeden Monat ausser Dezember. Die Vertragsbedingungen können aber je nach Objekt abweichen. Der zuständige Bewirtschafter informiert sie gerne verbindlich über die jeweiligen Bedingungen.

Ich bin ausgezogen und möchte mein Depot zurück. Wie ist das Vorgehen?

Wenn bei der Wohnungsübergabe Schäden protokolliert wurden, welche von Ihnen übernommen werden müssen, benötigen wir zuerst alle dazugehörigen Handwerkerrechnungen. Damit erstellen wir dann die detaillierte Abrechnung, welche von Ihnen unterzeichnet werden muss, und mit welcher dann die Depot-Saldierung in Auftrag gegeben wird. Dieser Prozess kann gerne 1-3 Monate dauern. Wir sind natürlich bemüht, diesen Prozess so gut wie möglich zu verkürzen.

Wann muss ich meine Miete bezahlen?

Die Miete ist im Voraus zu begleichen und muss somit spätestens am 1. Tag des Monats bei uns eintreffen. 


Fragen zu Schäden und Verlusten

Ich brauche einen zusätzlichen Schlüssel. Wie kann ich diesen bestellen?

 Bitte senden Sie uns per Mail ein Foto der Vorder- und Rückseite Ihres Schlüssels. Wir werden Ihnen gerne einen zusätzlichen Schlüssel machen lassen. Die Umtriebskosten belaufen sich bei einem normalen Schlüssel ohne Chip auf CHF 60.-.

 

Ich muss einen Schaden melden - wie gehe ich vor?

Sie können uns den Schaden online oder per Mail/Telefon melden.
Sobald ein Gerät betroffen ist, sind wir auf ein Foto mit dem Typenschild des Gerätes und gegebenenfalls Fotos des Schadens angewiesen. Damit können wir den Handwerkern die bestmöglichen Informationen zum Reparaturauftrag liefern.

Wo Sie die Etikette mit den Angaben des Gerätes finden, entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Kapitel "Wo finde ich das Typenschild des Gerätes?".

 

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Mithilfe!

 

Mein Wasserablauf ist verstopft. Was kann ich tun?

Versuchen Sie, die Verstopfung selbständig zu lösen.

Reinigen Sie den Siphon unter dem Becken.

Wenn der Kanalreiniger aufgeboten werden muss und sich die Verstopfung noch in der Wohnung befindet, müssen die Kosten dafür vom Mieter selber getragen werden. Wenn sich die Verstopfung aber im Fallstrang befindet, und sich dadurch ein Rückstau in mehrere Wohnungen bildet, müssen Sie als Mieter diese Kosten nicht bezahlen.

Essensreste, Öl und Kaffeesatz sind pures Gift für Wasserabläufe und gehören separat entsorgt. Sie bilden kombiniert über die Jahre hinweg fast schon eine Art Betonbelag in den Abflussrohren.


Wo finde ich das Typenschild des Gerätes?

(Genauere Angaben zum jeweiligen Gerät finden Sie auf der V-Zug Homepage links angebunden)

Ant. Bonomo's Erben Immobilien AG
Gubelhangstrasse 22
8050 Zürich

044 311 45 40
info@bonomo-immobilien.ch

 

Öffnungszeiten Montag bis Freitag

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