Wir arbeiten bei all unseren Verträgen im Normalfall mit einem Jahr Mindestmietdauer und vier Monaten Kündigungsfrist, kündbar auf jeden Monat ausser Dezember. Die Vertragsbedingungen können aber je nach Objekt abweichen. Der zuständige Bewirtschafter informiert sie gerne verbindlich über die jeweiligen Bedingungen.
Wenn bei der Wohnungsübergabe Schäden protokolliert wurden, welche von Ihnen übernommen werden müssen, benötigen wir zuerst alle dazugehörigen Handwerkerrechnungen. Damit erstellen wir dann die detaillierte Abrechnung, welche von Ihnen unterzeichnet werden muss, und mit welcher dann die Depot-Saldierung in Auftrag gegeben wird. Dieser Prozess kann gerne 1-3 Monate dauern. Wir sind natürlich bemüht, diesen Prozess so gut wie möglich zu verkürzen.
Die Miete ist im Voraus zu begleichen und muss somit spätestens am 1. Tag des Monats bei uns eintreffen.
Bitte senden Sie uns per Mail ein Foto der Vorder- und Rückseite Ihres Schlüssels. Wir werden Ihnen gerne einen zusätzlichen Schlüssel machen lassen. Die Umtriebskosten belaufen sich bei einem normalen Schlüssel ohne Chip auf CHF 60.-.
Sie können uns den Schaden online oder per Mail/Telefon melden.
Sobald ein Gerät betroffen ist, sind wir auf ein Foto mit dem Typenschild des Gerätes und gegebenenfalls Fotos des Schadens angewiesen. Damit können wir den Handwerkern die bestmöglichen
Informationen zum Reparaturauftrag liefern.
Wo Sie die Etikette mit den Angaben des Gerätes finden, entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Kapitel "Wo finde ich das Typenschild des Gerätes?".
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Mithilfe!
Versuchen Sie, die Verstopfung selbständig zu lösen.
Reinigen Sie den Siphon unter dem Becken.
Wenn der Kanalreiniger aufgeboten werden muss und sich die Verstopfung noch in der Wohnung befindet, müssen die Kosten dafür vom Mieter selber getragen werden. Wenn sich die Verstopfung aber im
Fallstrang befindet, und sich dadurch ein Rückstau in mehrere Wohnungen bildet, müssen Sie als Mieter diese Kosten nicht bezahlen.
Essensreste, Öl und Kaffeesatz sind pures Gift für Wasserabläufe und gehören separat entsorgt. Sie bilden kombiniert über die Jahre hinweg fast schon eine Art Betonbelag in den Abflussrohren.
(Genauere Angaben zum jeweiligen Gerät finden Sie auf der V-Zug Homepage links angebunden)